Fracking – Novellierung des Bergrechts

Kommt Fracking schneller als geplant?

Öl- und Gassuche in „Vierlanden“

FrackingFreiesHamburg_klein

 

http://www.gegen-gasbohren.de/2014/06/29/oel-und-gassuche-in-vierlanden-kommt-fracking-schneller-als-geplant/

 

 

EILT!!! Petition gegen Fracking Fracking

Korbacher Resolution der Bürgerinitiativen gegen Fracking
https://www.openpetition.de/petition/online/korbacher-erklaerung-der-buergerinitiativen-gegen-fracking-deutschland?utm_source=extern&utm_medium=widget&utm_campaign=korbacher-erklaerung-der-buergerinitiativen-gegen-fracking-deutschland

Wie wir bereits berichteten, nutzen unsere Politiker den allgemeinen WM-Taumel nur zu gerne, um neue Gesetzesentwürfe ins Kabinett einzubringen oder Gesetze zu verabschieden. Aktuell geht es um das Thema Fracking.
Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen kämpfen seit einigen Monaten mit diesem Thema. Die Europäische Kommission beantwortete einen offenen Brief, den Anfang des Jahres über 400 Organisationen unterzeichneten.
Im Januar schrieben über 400 internationale Gruppen einen offenen Brief zum Thema Fracking. Empfänger waren José Manuel Barroso (Präsident der Europäischen Kommission), zuständige EU-Ausschüsse, nationale Präsidenten und Minister. Die Europäische Kommission antwortete im Februar:
„…Gemäß der TFEU haben Mitgliedsstaaten das Recht, die Bedingungen für die Erschließung ihrer Energieressourcen festzulegen solange sie die Notwendigkeit anerkennen, die Qualität der Umwelt zu bewahren, zu schützen und zu verbessern. Sie müssen durch entsprechende Gutachten, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, sowie durch Überwachung und Überprüfung sicherstellen, dass jede Form der Erschließung von Energiequellen – auch das hydraulische Fracking, die Anforderungen der in der EU existierenden rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen…Die Kommission beabsichtigt nicht, ihre Zusagen hinsichtlich der Dekarbonisierung,  Energieeffizienz und erneuerbarer Energien zu verwässern…“
Es folgen Hinweise auf Empfehlungen (die natürlich nicht rechtsverbindlich sind) und auf Handlungsspielraum und Entscheidungsgewalten, die den Mitgliedsstaaten erhalten bleiben. Das ist ja alles gut und schön. Aber was, wenn ein Land keinerlei rechtliche Handhabe gegen Fracking hat?
In Deutschland haben wir, was das Thema Fracking angeht, einen quasi rechtsfreien Raum. Es gibt keinerlei konkrete Gesetze zum Thema Fracking, wie etwa Gesetze, die Grundbesitzern untersagen, die Nutzungsrechte an ihrem Land gegen viel Geld an ein Erdgasunternehmen abzutreten oder letzeren das Fördern von Erdgas verbieten. Selbst das Bergrecht ist in Sachen Fracking wenig hilfreich. Es sieht sogar einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis zur Förderung natürlicher Ressourcen vor.
Dabei ist das Bundesberggesetz, das BBergG, völlig überholt:
Rechtsgrundlage für den Abbau von Bodenschätzen in Deutschland ist das Bundesberggesetz (BBergG), welches 1980 entsprechende Regelungen der Länder ersetzte. Das heutige deutsche Bergrecht ist dabei stark geprägt durch das Allgemeine Preußische Berggesetz von 1865. Zur Zeit der NS-Herrschaft kamen weitere Regelungen hinzu, die den Autarkiebestrebungen und der Kriegswirtschaft des Regimes dienten, sich aber zum Teil noch im heutigen Bergrecht finden. Die letzten wesentlichen Änderungen gab es 1990 im Zusammenhang mit der deutschen Einheit und der Einführung von Regelungen zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die danach bei Bergbauvorhaben nur ausnahmsweise durchzuführen ist. Das derzeit geltende BBergG räumt dem öffentlichen Interesse des Bergbaus weitgehend Vorrang vor anderen Belangen ein. Bergbaubetroffene haben oftmals das Nachsehen. Eine gleichwertige Interessenabwägung in der Planungs- und Genehmigungsphase findet faktisch nicht statt.

Auch das Beispiel der Fracking-Technologie (Förderung von unkonventionellem Erdgas) verdeutlicht, dass das BBergG gerade für die Risiken neuer Technologien kein ausreichendes Instrumentarium bereithält, um die Sicherheit von Mensch und Natur zu gewährleisten.
Als seinerzeit das Bundesberggesetz erlassen wurde, machte man sich herzlich wenig Gedanken über Umweltprobleme. Es gab auch kein Fracking, wie es heute vorgesehen ist und somit auch nicht die damit einhergehenden Risiken.
Das BBergG ist hoffnungslos veraltet. Das natürlich nicht nur in Sachen Fracking, sondern auch hinsichtlich des Kohleabbaus. So ist, was einst als öffentliches Interesse angesehen wurde (und worauf immer noch zahlreiche Enteignungen begründet sind), längst nicht mehr aktuell. Mittlerweile liegen so viele neue Studien vor über die Belastung für Umwelt und Gesundheit und es gibt so viele Alternativen zur Kohlekraft, dass eine Novellierung zwingend nötig wäre.
Was wäre bei einem „rechtsfreien Raum” einfacher als für lückenfüllende Gesetzesgrundlagen zu sorgen? Und da am längeren Hebel unserer gesetzgebenden Gewalt derzeit Befürworter von Fracking sitzen, würden diese gerne vollendete Tatsachen schaffen – in Form von Gesetzen, die es den Bundesländern (denn auf dieser Ebene wird über Fracking entschieden) unmöglich machen, hydraulisches Fracking landesweit grundsätzlich zu verbieten. Da könnte es dann allerdings sein, dass sich jene in den Hintern beißen, die damals auf Landesebene gegen und im Bundestag für Fracking stimmten – womöglich weil sie (wie Exxon-Chef Tillerson) keine Frackplätze vor ihrer Haustüre haben wollten…
Was nicht weiter verwunderlich ist. Denn selbst wenn ohne den Einsatz von Chemikalien gefrackt werden sollte, bliebe Fracking eine Risikotechnologie, durch die trotzdem das Trinkwasser belastet werden kann, nämlich mit Methan, Ethan und Propan, hochentzündlichen Gasen, die beim Bohrvorgang und zusätzlich auch durch Lecks freigesetzt werden können. Einer amerikanischen Studie zufolge ist die tatsächliche Methankonzentration in der Atmosphäre weit höher, als von der amerikanischen Umweltbehörde EPA berichtet. Folglich würde es auch mehr, zumindest aber größere Lecks geben, als vermutet. Und das Risiko für Erdbeben erhöht sich durch Fracking ebenfalls. [Siehe auch: Fracking – Nun mal Klartext, werte Herren Experten!]
In den letzten Wochen erhielten wir vermehrt Nachrichten von Lesern, die sich Sorgen machen, dass hydraulisches Fracking sich trotz aller bekannter Risiken auch in Deutschland etablieren könnte. Viele schicken uns Links zu Petitionen, die ein generelles Verbot von Fracking fordern. Diese Verbote würden aber ohne eine Novellierung des BBergG nicht viel Sinn machen.

Die Petition der Bürgerinitiativen gegen Fracking beinhaltet eine entsprechende Forderung, weshalb wir diese gerne unterstützen. Die Forderungen in der Übersicht:

  • Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
  • Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
  • Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.
  • Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit haben im Fokus der Novellierung zu stehen.
  • Ein konsequentes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.

http://62.141.46.252/netzfrauen/2014/06/23/fracking-novellierung-des-bergrechts/

„Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich!“

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Letzte Buchveröffentlichungen: „Armut in einem reichen Land“, „Armut im Alter“, „Krise und Zukunft des Sozialstaates“. Butterwegge antwortet in der Rubrik „Zurückgeschrieben“ unserem Leser Bernd Hack aus Berlin. In einem Leserbrief von Hack heißt es: „Heiliger Zorn packt mich jedes Mal, wenn ich die unqualifizierten Sozialberichte der Verbände, Kirchen usw. lese oder den Armutsbericht des Senats vom Mai 2014. Unqualifiziert deshalb, weil zwar die miserable Lage geistreich und soziologisch diskutiert wird, aber jede tiefere Ursachenforschung und Fehlerquellenanalyse fehlt.“

Deshalb werden die Ursachen von Armut

in Deutschland verschwiegen

Es fehlt nicht an statistischen Daten, die den fortschreitenden Zerfall unserer Gesellschaft in Arm und Reich belegen, schreibt unser Gastautor Christoph Butterwegge – aber an den zu seiner Bekämpfung notwendigen Taten.

Christoph Butterwegge Foto: dpa

Sozialberichte können die gesellschaftliche Wirklichkeit nie voll erfassen, denn sie ist viel zu komplex. Dass zahlreiche Armuts- und Reichtumsberichte die Ursachen sozialer Fehlentwicklungen wie der wachsenden Ungleichheit vernachlässigen, hängt mit den anders gelagerten Interessen ihrer Auftraggeber zusammen. Regierende möchten darin nämlich die Erfolge ihrer Politik dokumentiert, aber nicht ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass sie tiefgreifende Veränderungen der Wirtschaftsordnung vornehmen müssten, um die Verteilungsschieflage beseitigen zu können.
Hinzu kommt die Zahlenfixiertheit von Politikern wie Öffentlichkeit, aus der empirische Blickverengungen, analytische Defizite und eine gewisse Oberflächlichkeit dieser Dokumente resultieren.
Dabei fehlt es keineswegs an statistischen Daten, die den fortschreitenden Zerfall unserer Gesellschaft in Arm und Reich belegen, sondern an den zu seiner Bekämpfung nötigen Taten. Armut und Reichtum sind keine unsozialen Kollateralschäden der Globalisierung, wie man die Menschen glauben machen möchte, sie sind im kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem vielmehr strukturell angelegt. Armut ist gewollt und bewusst erzeugt, weil sie die „Aktivierung“, Motivierung und Disziplinierung der Bevölkerungsmehrheit gewährleistet. Die (Angst vor der) Armut sichert den Fortbestand der bestehenden Herrschaftsverhältnisse. Während der Reichtum als Belohnung für „Leistungsträger“ dient, gilt die Armut als gerechte Strafe für „Leistungsverweigerer“, „Faulenzer“ und „Sozialschmarotzer“.
Somit bilden Armut und Reichtum zwar ein begriffliches Gegensatzpaar, aber in gewisser Weise auch zwei Seiten derselben Medaille: Wenn etwa Geringverdiener aufgrund der sie hart treffenden Krisenfolgen häufiger ihr Girokonto überziehen und hohe Dispozinsen zahlen müssen, werden die Eigentümer der Banken noch reicher, und wenn noch mehr Familien beim Lebensmittel-Discounter einkaufen müssen, um über die Runden zu kommen, häufen die Eigentümer solcher Discountketten wie Aldi Nord und Süd, die zu den vermögendsten Deutschen gehören, noch mehr Privatvermögen an.
Steuerpolitik nach dem Matthäus-Prinzip
Trotzdem ist nicht das bestehende Geld- und Zinssystem für die Spaltung in Arm und Reich verantwortlich, vielmehr das Kapitaleigentum, aber auch eine Steuerpolitik nach dem Matthäus-Prinzip: „Wer hat, dem wird gegeben, und wer nicht viel hat, dem wird auch das Wenige noch genommen“, heißt es im Evangelium dieses Jüngers Jesu und lautet das heimliche Regierungsprogramm unterschiedlicher Bundesregierungen. Dass man auf Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden usw.) bloß noch 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen muss, während Arbeitnehmer bis zu 42 Prozent Lohn- bzw. Einkommensteuer entrichten müssen, ist eine schreiende Ungerechtigkeit.
Auch fördert die durch Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Rentenreformen vorangetriebene US-Amerikanisierung des Sozialstaates eine US-Amerikanisierung der Sozialstruktur (Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich), eine US-Amerikanisierung der Stadtentwicklung (Spaltung in Luxusquartiere und Armenghettos) und eine US-Amerikanisierung des sozialen Klimas (Betonung von Privatinitiative, Eigenverantwortung und Selbstvorsorge). Kapitaleigentümer vertreten ihre Interessen heute sehr viel massiver und rücksichtsloser als in der „alten“ Bundesrepublik, weil sich die Kräfteverhältnisse zu ihren Gunsten geändert und durch den Aufstieg des Neoliberalismus ideologische Deutungsmuster an Bedeutung gewonnen haben, die ihre soziale Privilegierung legitimieren.
Durch die Vereinigung bekam die Armut in Deutschland ein anderes Gesicht
Durch die Vereinigung und die Eingliederung der neuen Bundesländer bekam die Armut in Deutschland ein anderes Gesicht. Sie verschob sich nach Osten, und Berlin entwickelte sich (gemeinsam mit dem Ruhrgebiet) zum Armenhaus der Republik. Werden die Reichen reicher und die Armen zahlreicher, findet auch eine sozialräumliche Spaltung statt. Wer die brisante Mischung von berechtigter Empörung, ohnmächtiger Wut und blankem Hass auf Politiker kennt, wie sie wohl nur in Versammlungen von Hartz-IV-Beziehern existiert, kommt zu dem Schluss, dass in Deutschland soziale Parallelgesellschaften entstanden und die Brücken dazwischen abgebrochen sind.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/armutsforscher-christoph-butterwegge-deshalb-werden-die-ursachen-von-armut-in-deutschland-verschwiegen/10043732.html

Sabine Leidig: „Die Bahn gehört uns allen“

Pofalla ist kein Lobbyist für den Schienenverkehr

alt

Bundestagsrede von Sabine Leidig, MdB, DIE LINKE und Mitherausgeberin von kommunisten.de
16.01.2014: Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Kollegen Uhl sehr dankbar für diese Steilvorlage; denn ich möchte den speziellen Fall ‚Pofalla und die Deutsche Bahn‚ hier kurz beleuchten. Er zeugt von einem, davon bin ich überzeugt, maroden Politikstil, von dem die Bürgerinnen und Bürger hierzulande zunehmend frustriert sind.

Vorweg: Wir sind überhaupt nicht dagegen, dass Allgemeinwohlinteressen durch politische Einflussnahme auf Wirtschaftsunternehmen durchgesetzt werden. Dazu ist ein Parlament und dazu ist eine Regierung da. Das gilt natürlich erst recht für ein Unternehmen, das dem Bund gehört, aus Steuermitteln finanziert wird und öffentliche Aufgaben hat, wie es bei der Deutschen Bahn der Fall ist.
Aber erstens muss darüber öffentlich beraten und diskutiert werden, die Entscheidungswege müssen transparent sein, und alle gesellschaftlichen Interessen müssen zum Tragen kommen.
Zweitens muss in diesem speziellen Fall ein gutes Bahnangebot für alle das Ziel der politischen Einflussnahme sein.
Zu beiden haben Frau Merkel und Herr Pofalla aber das Gegenteil getan. Ein Exempel dafür ist der unsinnige Tunnelbahnhof Stuttgart 21. Wir erinnern uns: Vor etwa einem Jahr musste man zugeben, dass der Kostendeckel von 4,5 Milliarden Euro um mindestens 2 Milliarden Euro überschritten wird. Ein internes Papier aus dem Verkehrsministerium bestätigte die vielen Zweifel, die längst existierten. Der Vorstand konnte die Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht nachweisen. Die Projektpartner wollten keine zusätzlichen Kosten übernehmen. Eigentlich hätte der Aufsichtsrat, der die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu überwachen hat, den geordneten Ausstieg beschließen müssen. Aber es kam anders. Am 5. März entschied der Aufsichtsrat für den Weiterbau.
Was war geschehen? Herr Pofalla hatte im Namen der Kanzlerin in Einzelgesprächen massiv auf die drei Staatssekretäre eingewirkt, die für den Bund im Aufsichtsrat der Bahn sitzen. Er hat sie damit zur Untreue an diesem öffentlichen Unternehmen angestiftet. Deshalb ist jetzt übrigens auch ein Strafantrag gegen ihn gestellt worden. Das alles geschah nur, weil die Kanzlerin auf keinen Fall im Wahljahr eine politische Niederlage einstecken wollte. Das ist der eigentliche Skandal.
Pofalla wird wohl demnächst von der Bahn bestens bezahlt. Aber ein Lobbyist für den Schienenverkehr ist er nicht. Im Gegenteil: Die 6, 7 oder mehr Milliarden Euro, die bei Stuttgart 21 vergraben werden, fehlen ja für den Ausbau der Bahn in der Fläche. Nun wird gemutmaßt, dass der Vizekanzler, Herr Gabriel, die Kröte Pofalla schlucken wird, damit im Gegenzug ein Pöstchen von ihm zu besetzen wäre. Wenn es stimmt, dass dann Herr Großmann, der Duzfreund von Herrn Schröder, Atomenergieverfechter, Stahlbaron und ICE-Achsenmonopolist, zum Aufsichtsratsvorsitzenden der DB AG werden soll, dann wäre das ein genauso übles Treiben.Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen von der SPD, diesem Ansinnen einen Riegel vorzuschieben.
Wirklich nötig wäre etwas ganz anderes: dass die Zahlen und Pläne der Deutschen Bahn AG veröffentlicht werden, wie es in der Schweiz möglich ist, dass endlich Fahrgast- und Umweltverbände, Behindertenvertreter sowie Regionalbahnen die Ziele und Projekte der Deutschen Bahn bestimmen und daran beteiligt sind. Dieses Unternehmen gehört nämlich uns allen und darf kein machtpolitischer Spielball des Kanzleramtes bleiben.

quelle: http://www.kommunisten.de/index.php?option=com_content&view=article&id=4824:sabine-leidig-die-bahn-gehoert-uns-allen&catid=37:kommentare&Itemid=69

Video

fundsache zur spd

„Aber die SPD ist doch tiefrot! So rot wie das Blut der von Noske abgemetzelten Spartakist*innen, das Glühen von Brennstäben, die Streifen auf Pershing II Raketen, die Zahlen auf den Konten der Hartz 4-Empfänger*innen, das Leuchten einer Bundeswehr-Laser-Zielhilfe auf dem Gesicht eines Afghanen. Und jetzt eben auch so rot wie die Grenze der roten Zone in Hamburg. Wann war die SPD eigentlich was sie mal war?“

…schrieb cosmopol zu: „Polizeirecht und Gefahrengebiete – Jeder kann durchsucht werden.“ in http://taz.de/Polizeirecht-und-Gefahrengebiete/!130433/

95 Jahre Novemberrevolution – SPD läßt auf Arbeiter schießen

„Wir,

die sogenannten einfachen Menschen sind es,

die Geschichte schreiben“

mehr dazu: lokalkompass>>>

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